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   BVerwG, 22.05.1989 - 9 B 4.89   

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BVerwG, 22.05.1989 - 9 B 4.89 (https://dejure.org/1989,1280)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1989 - 9 B 4.89 (https://dejure.org/1989,1280)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1989 - 9 B 4.89 (https://dejure.org/1989,1280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit - Darlegung der Gründe für die richterliche Überzeugung im Urteil - Prozess der Überlieferung eines Bekenntnisses an einen Spätgeborenen - Beantragung des Vertriebenenausweises - Verletzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1989 - 9 B 4.89
    Dies setzt aber voraus, daß diese Verhaltensweisen dazu geführt haben, daß sich das spätgeborene Kind mit dem Volkstumsbewußtsein seines Volksdeutschen Elternteils identifiziert hat, sich mit ihm also subjektiv dem deutschen Volke und keinem anderen zugehörig gefühlt hat (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47).
  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1989 - 9 B 4.89
    Die Revision kann jedenfalls deshalb nicht zugelassen werden, weil - was bereits im Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision zu berücksichtigen ist (Beschluß vom 13. Juni 1977 - BVerwG 4 B 13.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 153) - die Klägerin bei materiellrechtlich zutreffender Beurteilung in einem Revisionsverfahren nicht allein schon deshalb als deutsche Volkszugehörige angesehen werden könnte, weil sie in ihrer Umgebung möglicherweise als solche gegolten hat.
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 62.81

    Vertriebene - Ausweis - Einziehung - Beweislast - Vielvölkerstaaten

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1989 - 9 B 4.89
    Ein solches Bekenntnis kann sich auch aufgrund schlüssigen Gesamtverhaltens sowie aus dem Vorliegen hinreichender objektiver Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 BVFG wegen der ihnen insoweit zukommenden Indizwirkung ergeben, wenn der Betreffende "dementsprechend von seiner Umgebung" als deutscher Volkszugehöriger angesehen worden ist (Urteile vom 23. November 1972 - BVerwG 3 C 161.69 - BVerwG 41, 189 ; vom 11. Dezember 1980 - BVerwG 3 C 19.80 - BVerwGE 61, 230 [BVerwG 11.12.1980 - 3 C 19/80]; vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168 [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81]; vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]).
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1989 - 9 B 4.89
    Nach der Vorschrift des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO müssen die Urteilsgründe allerdings erkennen lassen, daß das Gericht anhand des Maßstabs seiner Rechtsauffassung den ermittelten Tatsachenstoff wertend gesichtet und in welchen Bezug es ihn zu den angewendeten Rechtsnormen gesetzt hat (vgl. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - BVerwGE 61, 365 - sowie Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 143).
  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1989 - 9 B 4.89
    Ein solches Bekenntnis kann sich auch aufgrund schlüssigen Gesamtverhaltens sowie aus dem Vorliegen hinreichender objektiver Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 BVFG wegen der ihnen insoweit zukommenden Indizwirkung ergeben, wenn der Betreffende "dementsprechend von seiner Umgebung" als deutscher Volkszugehöriger angesehen worden ist (Urteile vom 23. November 1972 - BVerwG 3 C 161.69 - BVerwG 41, 189 ; vom 11. Dezember 1980 - BVerwG 3 C 19.80 - BVerwGE 61, 230 [BVerwG 11.12.1980 - 3 C 19/80]; vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168 [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81]; vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]).
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1989 - 9 B 4.89
    Bei sogenannten Spätgeborenen, die - wie die Klägerin - im maßgebenden Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ein Volkstumsbekenntnis nicht ablegen konnten, kommt es darauf an, daß zum einen zumindest ein Elternteil Volksdeutscher im Rechtssinne ist, also im maßgebenden Zeitpunkt ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgelegt hat, und daß zum anderen die bei ihm hieraus resultierende Bekenntnislage, nämlich das Bewußtsein, Angehöriger des deutschen Volks zu sein und keinem anderen Volke zuzugehören, dem Spätgeborenen bis zum Eintritt seiner Selbständigkeit prägend im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs Übermittelt worden ist (Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298).
  • BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 1610.81

    Gewährung von rechtlichem Gehör - Dolmetscherhinzuziehung

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1989 - 9 B 4.89
    Dadurch hat die Klägerin, sollte sie in der Tat nicht hinreichend sprachkundig gewesen sein, jedenfalls ihr Rügerecht nach § 295 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO verloren (vgl. Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 1610.81 - Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 6) und kann sich nachträglich im Beschwerdeverfahren nicht mehr darauf berufen, sie sei mit ihren Deutschkenntnissen überfordert gewesen.
  • BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 19.80

    Entziehungsschaden - Deutsche Volkszugehörigkeit - Jüdische Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1989 - 9 B 4.89
    Ein solches Bekenntnis kann sich auch aufgrund schlüssigen Gesamtverhaltens sowie aus dem Vorliegen hinreichender objektiver Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 BVFG wegen der ihnen insoweit zukommenden Indizwirkung ergeben, wenn der Betreffende "dementsprechend von seiner Umgebung" als deutscher Volkszugehöriger angesehen worden ist (Urteile vom 23. November 1972 - BVerwG 3 C 161.69 - BVerwG 41, 189 ; vom 11. Dezember 1980 - BVerwG 3 C 19.80 - BVerwGE 61, 230 [BVerwG 11.12.1980 - 3 C 19/80]; vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168 [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81]; vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]).
  • BVerwG, 23.01.1984 - 6 C 143.81

    Bedeutung der dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsauffassung bei der Prüfung

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1989 - 9 B 4.89
    Nach der Vorschrift des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO müssen die Urteilsgründe allerdings erkennen lassen, daß das Gericht anhand des Maßstabs seiner Rechtsauffassung den ermittelten Tatsachenstoff wertend gesichtet und in welchen Bezug es ihn zu den angewendeten Rechtsnormen gesetzt hat (vgl. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - BVerwGE 61, 365 - sowie Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 143).
  • BVerwG, 23.11.1972 - III C 161.69

    Anspruch eines Juden auf Feststellung eines verfolgungsbedingten Verlustes von

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1989 - 9 B 4.89
    Ein solches Bekenntnis kann sich auch aufgrund schlüssigen Gesamtverhaltens sowie aus dem Vorliegen hinreichender objektiver Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 BVFG wegen der ihnen insoweit zukommenden Indizwirkung ergeben, wenn der Betreffende "dementsprechend von seiner Umgebung" als deutscher Volkszugehöriger angesehen worden ist (Urteile vom 23. November 1972 - BVerwG 3 C 161.69 - BVerwG 41, 189 ; vom 11. Dezember 1980 - BVerwG 3 C 19.80 - BVerwGE 61, 230 [BVerwG 11.12.1980 - 3 C 19/80]; vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168 [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81]; vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]).
  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94

    Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Herstellung des erforderlichen Bekenntniszusammenhanges durch das Verhalten der im Vertreibungsgebiet bestehenden Bevölkerungsmehrheit ausgelöst werden (Beschluß vom 22. Mai 1989 - BVerwG 9 B 4.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 61).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 18.89

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Zugehörigkeit zum deutschen Volk

    Zum einen vermag schon ganz allgemein das Verhalten Dritter ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht zu ersetzen (vgl. Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG 8 C 118.65 - a.a.O. S. 18; Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG 8 C 51.66 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 9; siehe auch Beschluß vom 22. Mai 1989 - BVerwG 9 B 4.89 -).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Die hieraus bei ihm resultierende Bekenntnislage, nämlich das Bewußtsein, dem deutschen Volke in dem bezeichneten Sinne zuzugehören, muß weiterhin dem Spätgeborenen - wie auch der Verwaltungsgerichtshof eingangs seiner Entscheidungsgründe sinngemäß ausführt - bis zum Eintritt seiner Selbständigkeit prägend im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs vermittelt worden sein (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47 sowie Beschluß vom 22. Mai 1989 - BVerwG 9 B 4.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 61).
  • VGH Hessen, 18.02.1992 - 7 UE 1109/85

    Klage auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - sogenannter Spätgeborener

    Demgemäß ist bei einem Spätgeborenen Voraussetzung für die Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit daß - erstens - zumindest ein Elternteil Volksdeutscher ist und daß - zweitens - die hieraus bei diesem resultierende Bekenntnislage dem Spätgeborenen bis zum Eintritt von dessen Selbständigkeit prägend im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs vermittelt worden ist (BVerwG, U. v. 2. Dezember 1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O., Be. v. 18. Februar 1987 - 9 B 326.86 - u. v. 22. Mai 1989 - 9 B 4.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 61, sowie U. v. 15. Mai 1990 - 9 C 51.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64 = IFLA 1991, 94; Kritisch Alexy, a.a.O., (2857 f.)).

    Eine derartige Bekenntnisüberlieferung muß sich aus Tatsachen herleiten lassen; diese können - wenn sich ein aus einer bestimmten Situation ergebendes konkretes aktives Einwirken des volksdeutschen Elternteils auf das spätgeborene Kind feststellen läßt, das bei diesem hinsichtlich seines Volkstums zu einem entscheidenden, bis zur Selbständigkeit fortwirkenden Schlüsselerlebnis geführt hat - unmittelbar positiv ergeben, der Spätgeborene sei in die subjektive Bekenntnislage des volksdeutschen Elternteils hineingewachsen mit der Folge, daß als objektive Bestätigung die ethnische Abstammung von dem volksdeutschen Elternteil ausreicht; andernfalls kommt es darauf an, ob in der Person des Spätgeborenen Indizien, namentlich mehrere Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 BVFG vorliegen, die mittelbar hinreichend für eine Überlieferung der bei dem volksdeutschen Elternteil vorhandenen Bekenntnislage sprechen, wobei der deutschen Sprache erhebliche Bedeutung zuzumessen ist (BVerwG, U. v. 2. Dezember 1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O., Be. v. 18. Februar 1987 - 9 B 326.86 -, a.a.O., v. 8. Mai 1987 - 9 B 82.87 -, a.a.O., u. v. 22. Mai 1989 - 9 B 4.89 -, a.a.O., sowie U. v. 15. Mai 1990 - 9 C 51.89 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 01.08.1995 - 7 UE 4296/88

    Einziehung eines Vertriebenenausweises - Vertrauensschutz

    Für eine Spätgeborene wie die Klägerin ist Voraussetzung für die Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit, daß - erstens - zumindest ein Elternteil oder eine sonstige Bezugsperson der Spätgeborenen Volksdeutsche(r) ist und daß - zweitens - die hieraus bei dem Elternteil oder der Bezugsperson resultierende Bekenntnislage der Spätgeborenen bis zum Eintritt ihrer Selbständigkeit prägend im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs dergestalt vermittelt worden ist, daß sie sich damit identifiziert und so die Bekenntnislage angeeignet hat (vgl. BVerwG, U. v. 02.12.1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O.; B. v. 22.05.1989 - 9 B 4.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 61; U. v. 15.05.1990 - 9 C 51.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64 = IFLA 1991, 94; Be. v. 12.11.1991 - 9 B 109.91 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67 = NVwZ-RR 1992, 662; v. 16.02.1994 - 9 B 730.93 -, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 50; st. Rspr. des Hess. VGH, vgl. zuletzt U. v. 09.11.1994 - 7 UE 1208/91 -).

    Läßt sich eine Bekenntnisüberlieferung nicht in der genannten Weise unmittelbar feststellen, so kommt es darauf an, ob in der Person des Spätgeborenen Indizien, namentlich mehrere Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 a.F. BVFG vorliegen, die mittelbar in hinreichender Weise für eine Überlieferung der bei der volksdeutschen Bezugsperson vorhandenen Bekenntnislage sprechen, wobei der deutschen Sprache erhebliche Bedeutung zuzumessen ist (BVerwG, U. v. 02.12.1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O.; Be. v. 08.05.1987 - 9 B 82.87 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50; v. 22.05.1989 - 9 B 4.89 -, a.a.O.; U. v. 15.05.1990 - 9 C 51.89 -, a.a.O.; sowie Be. v. 12.11.1991 - 9 B 109.91 -, a.a.O.; v. 16.02.1994 - 9 C 730.93 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 18.02.1992 - 7 UE 1108/85

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - sogenannter Spätgeborener

    Demgemäß ist bei einem Spätgeborenen Voraussetzung für die Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit daß - erstens - zumindest ein Elternteil Volksdeutscher ist und daß - zweitens - die hieraus bei diesem resultierende Bekenntnislage dem Spätgeborenen bis zum Eintritt von dessen Selbständigkeit prägend im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs vermittelt worden ist (BVerwG, U. v. 2. Dezember 1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O., Be. v. 18. Februar 1987 - 9 B 326.86 - u. v. 22. Mai 1989 - 9 B 4.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 61, sowie U. v. 15. Mai 1990 - 9 C 51.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64 = IFLA 1991, 94; kritisch Alexy, a.a.O., (2857 f.)).

    Eine derartige Bekenntnisüberlieferung muß sich aus Tatsachen herleiten lassen; diese können - wenn sich ein aus einer bestimmten Situation ergebendes konkretes aktives Einwirken des volksdeutschen Elternteils auf das spätgeborene Kind feststellen läßt, das bei diesem hinsichtlich seines Volkstums zu einem entscheidenden, bis zur Selbständigkeit fortwirkenden Schlüsselerlebnis geführt hat - unmittelbar positiv ergeben, der Spätgeborene sei in die subjektive Bekenntnislage des volksdeutschen Elternteils hineingewachsen mit der Folge, daß als objektive Bestätigung die ethnische Abstammung von dem volksdeutschen Elternteil ausreicht; andernfalls kommt es darauf an, ob in der Person des Spätgeborenen Indizien, namentlich mehrere Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 BVFG vorliegen, die mittelbar hinreichend für eine Überlieferung der bei dem volksdeutschen Elternteil vorhandenen Bekenntnislage sprechen, wobei der deutschen Sprache erhebliche Bedeutung zuzumessen ist (BVerwG, U. v. 2. Dezember 1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O., Be. v. 18. Februar 1987 - 9 B 326.86 -, a.a.O., v. 8. Mai 1987 - 9 B 82.87 -, a.a.O., u. v. 22. Mai 1989 - 9 B 4.89 -, a.a.O., sowie U. v. 15. Mai 1990 - 9 C 51.89 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 27.09.1994 - 7 UE 2241/91

    Vertriebenenausweis für sog Spätgeborene - Indiz für Volkstumsbekenntnis

    Demgemäß ist bei einem Spätgeborenen Voraussetzung für die Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit, daß - erstens - zumindest ein Elternteil oder eine sonstige Bezugsperson des Spätgeborenen Volksdeutsche(r) ist und daß - zweitens - die hieraus bei dem Elternteil oder der Bezugsperson resultierende Bekenntnislage dem Spätgeborenen bis zum Eintritt von dessen Selbständigkeit prägend im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs dergestalt vermittelt worden ist, daß er sich damit identifiziert und so diese Bekenntnislage angeeignet hat (vgl. BVerwG, U. v. 02.12.1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O., Be. v. 18.02.1987 - 9 B 326.86 - u. v. 22.05.1989 - 9 B 4.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 61, U. v. 15.05.1990 - 9 C 51.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64 = IFLA 1991, 94, sowie Be. v. 12.11.1991 - 9 B 104.91 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67 = NVwZ-RR 1992, 662, u. v. 16.02.1994 - 9 B 730.93 - Hess. VGH, Ue. v. 18.02.1992 - 7 UE 1108/85 - u. v. 21.12.1992 - 7 UE 960/87 - kritisch Alexy, Rechtsfragen des Aussiedlerzuzugs, NJW 1989, 2850 (2857 f.)).

    Läßt sich eine Bekenntnisüberlieferung nicht in der genannten Weise unmittelbar feststellen, so kommt es darauf an, ob in der Person des Spätgeborenen Indizien, namentlich mehrere Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 a.F. BVFG, vorliegen, die mittelbar hinreichend für eine Überlieferung der bei dem volksdeutschen Elternteil vorhandenen Bekenntnislage sprechen, wobei der deutschen Sprache erhebliche Bedeutung zuzumessen ist (BVerwG, U. v. 02.12.1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O., Be. v. 18.02.1987 - 9 B 326.86 -, v. 08.05.1987 - 9 B 82.87 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50, u. v. 22.05.1989 - 9 B 4.89 -, a.a.O., U. v. 15.05.1990 - 9 C 51.89 -, a.a.O., sowie Be. v. 12.11.1991 - 9 B 109.91 -, a.a.O., u. v. 16.02.1994 - 9 B 730.93 -).

  • VGH Hessen, 11.09.1992 - 7 UE 932/86

    Vertriebenenrecht: Keine Bindungswirkung der Ausstellung eines Registrierscheins

    Demgemäß ist bei einem Spätgeborenen Voraussetzung für die Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit, daß -- erstens -- zumindest ein Elternteil Volksdeutscher ist und daß -- zweitens -- die hieraus bei diesem resultierende Bekenntnislage dem Spätgeborenen bis zum Eintritt von dessen Selbständigkeit prägend im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs vermittelt worden ist (BVerwG, U. v. 2. Dezember 1986 -- 9 C 6.86 --, a.a.O., Be. v. 18. Februar 1987 -- 9 B 326.86 -- u. v. 22. Mai 1989 -- 9 B 4.89 --, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 61, U. v. 15. Mai 1990 -- 9 C 51.89 --, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64 = IFLA 1991, 94, sowie B. v. 12. November 1991 -- 9 B 104.91 --, DVBl. 1992, 295; Hess. VGH, Ue. v. 18. Februar 1992 -- 7 UE 1108/85 -- u. v. 31. Juli 1992 -- 7 UE 1046/87 --; kritisch Alexy, a.a.O., 2857 f.).

    Eine derartige Bekenntnisüberlieferung muß sich aus Tatsachen herleiten lassen; diese können -- wenn sich ein aus einer bestimmten Situation ergebendes konkretes aktives Einwirken des volksdeutschen Elternteils auf das spätgeborene Kind feststellen läßt, das bei diesem hinsichtlich seines Volkstums zu einem entscheidenden, bis zur Selbständigkeit fortwirkenden Schlüsselerlebnis geführt hat -- unmittelbar positiv ergeben, der Spätgeborene sei in die subjektive Bekenntnislage des volksdeutschen Elternteils hineingewachsen mit der Folge, daß als objektive Bestätigung die ethnische Abstammung von dem volksdeutschen Elternteil ausreicht; andernfalls kommt es darauf an, ob in der Person des Spätgeborenen Indizien, namentlich mehrere Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 BVFG vorliegen, die mittelbar hinreichend für eine Überlieferung der bei dem volksdeutschen Elternteil vorhandenen Bekenntnislage sprechen, wobei der deutschen Sprache erhebliche Bedeutung zuzumessen ist (BVerwG, U. v. 2. Dezember 1986 -- 9 C 6.86 --, a.a.O., Be. v. 18. Februar 1987 -- 9 B 326.86 --, v. 8. Mai 1987 -- 9 B 82.87 --, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50, u. v. 22. Mai 1989 -- 9 B 4.89 --, a.a.O., sowie U. v. 15. Mai 1990 -- 9 C 51.89 --, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 31.07.1992 - 7 UE 1046/87

    Einzelfall einer erfolglosen, auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises

    Demgemäß ist bei einem Spätgeborenen Voraussetzung für die Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit, daß - erstens - zumindest ein Elternteil Volksdeutscher ist und daß - zweitens - die hieraus bei diesem resultierende Bekenntnislage dem Spätgeborenen bis zum Eintritt von dessen Selbständigkeit prägend im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs vermittelt worden ist (BVerwG, U. v. 2. Dezember 1976 - 9 C 6.86 -, a.a.O., Be. v. 18. Februar 1987 - 9 B 326.86 - u. v. 22. Mai 1989 - 9 B 4.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 61, U. v. 15. Mai 1990 - 9 C 51.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64 = IFLA 1991, 94, sowie B. v. 12. November 1991 - 9 B 104.91 -, DVBl. 1992, 295; Hess. VGH, U. v. 18. Februar 1992 - 7 UE 1108/85 - kritisch Alexy, Rechtsfragen des Aussiedlerzuzugs, NJW 1989, 2850 (2857 f.)).

    Eine derartige Bekenntnisüberlieferung muß sich aus Tatsachen herleiten lassen; diese können - wenn sich ein aus einer bestimmten Situation ergebendes konkretes aktives Einwirken des volksdeutschen Elternteils auf das spätgeborene Kind feststellen läßt, das bei diesem hinsichtlich seines Volkstums zu einem entscheidenden, bis zur Selbständigkeit fortwirkenden Schlüsselerlebnis geführt hat - unmittelbar positiv ergeben, der Spätgeborene sei in die subjektive Bekenntnislage des volksdeutschen Elternteils hineingewachsen mit der Folge, daß als objektive Bestätigung die ethnische Abstammung von dem volksdeutschen Elternteil ausreicht; andernfalls kommt es darauf an, ob in der Person des Spätgeborenen Indizien, namentlich mehrere Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 BVFG vorliegen, die mittelbar hinreichend für eine Überlieferung der bei dem volksdeutschen Elternteil vorhandenen Bekenntnislage sprechen, wobei der deutschen Sprache erhebliche Bedeutung zuzumessen ist (BVerwG, U. v. 2. Dezember 1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O., Be. v. 18. Februar 1987 - 9 B 326.86 -, v. 8. Mai 1987 - 9 B 82.87 -, a.a.O., u. v. 22. Mai 1989 - 9 B 4.89 -, a.a.O., sowie U. v. 15. Mai 1990 - 9 C 51.89 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2000 - 2 A 1651/94

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung eines vertriebenenrechtlichen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 1989 - 9 B 4.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 61, und Urteil vom 15. Mai 1990 - 9 C 51.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 1989 - 9 B 4.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 61.

  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 293.94
  • VGH Hessen, 31.01.1995 - 7 UE 1066/91

    Bestätigungsmerkmal und Bekenntnis zum deutschen Volkstum bei Namensänderung in

  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 7 UE 960/87

    Vertriebenenausweis für einen Ausweisbewerber mosaischer Konfession - Abgrenzung

  • OVG Niedersachsen, 19.01.1994 - 13 L 942/93

    Vertriebenenausweis; Ausstellung; Wehrmacht; Asylantrag; Polen

  • BVerwG, 29.01.1991 - 9 B 229.90

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Beanspruchung eines

  • BVerwG, 22.02.1990 - 9 B 335.89

    Beurteilung der deutsche Volkszugehörigkeit - Rechtsbegriff des deutschen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1997 - 16 S 1956/96

    Vertriebenenausweis: deutsche Volkszugehörigkeit - Indiz für die Abwendung vom

  • BVerwG, 15.05.1992 - 9 B 328.91

    Voraussetzung für die Anerkennung als deutscher Volkszugehöriger bei einem

  • BVerwG, 03.12.1997 - 9 B 649.97

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Deutsche

  • BVerwG, 13.12.1996 - 9 B 440.96

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises -

  • BVerwG, 08.02.1994 - 9 B 683.93

    Ausstellen eines Vertriebenausweises bei Verlassen des Vertreibungsgebietes durch

  • BVerwG, 26.02.1990 - 9 B 350.89

    Beurteilung der deutschen Volkszugehörigkeit - Rechtsbegriff des deutschen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1998 - 2 A 3264/95

    Antrag auf Aufnahme eines in Kasachstan Geborenen als Aussiedler wegen deutscher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1996 - 2 A 3544/93

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung eines Vertriebenenausweises;

  • BVerwG, 09.08.1996 - 9 B 276.96

    Deutsche Volkszugehörigkeit eines Spätgeborenen aus einer volkstumsverschiedenen

  • BVerwG, 15.06.1990 - 9 ER 677.90

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1996 - 2 A 475/94

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides einer zum deutschen Volkstum

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